Zivis nehmen ihre Dienstpflicht mit grosser Eigenverantwortung wahr

Über Zulassung und Entlassung

30,4 % (1596 Zivis) aller 2020 zugelassenen Zivis hatten die RS bereits bestanden, das heisst, sie waren bereits ausgebildete Soldaten, als sie das Zulassungsgesuch stellten. Der Rückgang von Gesuchen nach bestandener RS setzt sich also fort: In den Vorjahren stammten 33,1 % (2018 Zivis im Jahr 2019) und 36,5 % (2264 Zivis im Jahr 2018) der Gesuche von Gesuchstellern mit absolvierter RS. Der Anteil der Zivis, die ihr Gesuch während der RS gestellt haben, ging um 1,4 % auf 13,9% (731 Zivis) zurück. 55,7% (2927 Zivis) der Neuzugelassenen reichten ihr Gesuch «Vor Rekrutenschule» ein. (2019: 3139 Zivis resp. 51,6 %).

Die Zahl der Zulassungen ging gegenüber dem Vorjahr insgesamt um 13,7 % auf 5254 Zulassungen zurück.

Zeitpunkt der Gesuchseinreichung 2020

30.4 % der Gesuche werden nach der RS eingereicht.
98,7 % leisten alle Diensttage vor ihrer Entlassung

Zulassungen zum Zivildienst

Auch im Pandemie-Jahr 2020 stellte das Bundesamt ZIVI den konsequenten Vollzug des Zivildienstes sicher. Der Anteil von Zivis, die mit 0 Restdiensttagen entlassen wurden, belegt dies und zeigt, dass Zivis auch 2020 ihre Dienstpflicht zum weitaus grössten Teil mit hohem Verantwortungsbewusstsein und vorausschauender Planung wahrnehmen. 4698 der 4760 Zivis (98,7 %), die per 31.12.2020 ordentlich entlassen wurden, hatten sämtliche bei der Zulassung verfügten Diensttage geleistet (2019: 98,6 %).

Ende 2020 gab es insgesamt 53 748 Zivis (2019: 52 983). Das Bundesamt ZIVI empfiehlt Zivis, die Diensttage möglichst früh zu leisten, um in späteren Jahren wegen familiärer, beruflicher oder anderer Verpflichtungen nicht Probleme mit der vollständigen Erfüllung der Dienstpflicht zu bekommen. Viele Dienstpflichtige beherzigen dies: Mehr als die Hälfte (27 562) aller Zivis, das sind 51,3 % (2019: 49,3 %), hatten Ende 2020 bereits alle Diensttage geleistet. Zivis ohne Restdiensttage bleiben jedoch bis zur ordentlichen Entlassung zivildienstpflichtig, damit sie im Falle von Katastrophen und Notlagen zu einer ausserordentlichen Zivildienstleistung aufgeboten werden können.

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