Umgang mit Pflichtverletzungen
Verletzt ein Zivi im Rahmen eines Zivildiensteinsatzes seine Pflichten, so reagiert das Bundesamt ZIVI konsequent mit der Durchführung eines Disziplinarverfahrens. Der Zivi kann im Rahmen des rechtlichen Gehörs zu den erhobenen Vorwürfen Stellung nehmen. Bei nachweislich pflichtwidrigem Verhalten erlässt das ZIVI einen Disziplinarentscheid: Je nach Schwere des Verschuldens ergeht eine Disziplinarmassnahme in Form eines Verweises oder einer Busse von bis zu Fr. 2000.–.
Erfüllt das pflichtwidrige Verhalten jedoch einen Straftatbestand wie Zivildienstversäumnis oder Zivildienstverweigerung, so muss der Zivi mit einem Strafverfahren rechnen. Bei begründetem Anfangsverdacht reicht das ZIVI gegen ihn Strafanzeige ein. Auch gegen Einsatzbetriebe werden bei gesetzwidrigem Verhalten Massnahmen ergriffen, bis hin zur Einreichung einer Strafanzeige an die zuständigen kantonalen Stellen bei Verdacht auf strafbares Verhalten.
2020 fällte das ZIVI bei 1 708 477 von Zivis geleisteten Diensttagen insgesamt 513 Disziplinarentscheide gegenüber Zivis und reichte bei den zuständigen kantonalen Behörden 258 Strafanzeigen ein. Die Strafverfolgung obliegt den Kantonen.